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Wenn Sie als Mitglied einer anderen
Nation in Deutschland einen Unfall erlitten haben, sind wir gerne bereit,
bei der Abwicklung behilflich zu sein. Wir setzen uns mit der
Versicherung des Verursachers in Verbindung und betreiben die
Schadensabwicklung und fordern gegebenenfalls die Polizeiakten an.
Viele geschädigte Verkehrsteilnehmer die einen Unfall in Deutschland erlitten haben, oder besser gesagt die in Deutschland geschädigt wurden, versuchen die Schadensregulierung selbst vorzunehmen. Diese Arbeit können Sie delegieren und zwar ohne dass Ihnen direkt Kosten entstehen, denn die Anwaltskosten gehören wie die Sachverständigenkosten direkt zum Schaden und sind von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu tragen. Dies soweit die Haftungsquote der gegnerischen Versicherung 100 % beträgt, sprich die gegnerische Versicherung voll für den Schaden einzustehen hat. Nichts desto trotz machen sich insbesondere viele gewerbliche Verkehrsbetriebe die Arbeit einen Mitarbeiter für die Haftpflichtschäden zu beschäftigen. In der USA können Sie in den Gelben Seiten lesen, dass die Anwälte bei Unfällen ihr Mandat umsonst bearbeiten: Personal injury- accident - nursury abuse = no costs. In Deutschland ist diese Art der Anwaltswerbung nicht zulässig, weshalb viele Verbraucher im Unklaren sind und nicht wissen, dass der Anwalt quasi zum Schaden gehört. Das Problem ist jedoch die Haftungsquote. Soweit die Versicherung nicht in vollem Umfang haftet, zum Beispiel nur zu 50 % , z.B. wegen Mitverschuldens oder einer anzurechnenden Gefahr durch den Betrieb des Fahrzeuges , trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten nur zur 50 % . Der Anwalt kann daher seine Gebühren nur aus dem durchgesetzten und von der Haftpflichtversicherung gezahlten Betrag geltend machen. Soweit sie mehr begehren, muss dem Anwalt der Auftrag erteilt werden, den Rest geltend zu machen, was dann Gebühren auslöst, die im Unterliegensfall von Ihnen, ggf. wenn vorhanden von Ihrer Rechtsschutz getragen werden.
Wenn wir Ihren Unfall abwickeln sollen, füllen sie den Fragebogen für
Geschädigte aus. Diesen haben wir in Englisch und Französisch. Weitere
Sprachen folgen. Oder Fragebogen herunterladen (PDF-Dokument)
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